Abfischen der Aufzuchtbäche

Das Abfischen der Aufzuchtbäche stand auf der Vereinsversammlung am 24. Januar 2020 zur Diskussion. Nach Erläuterungen der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde darüber abgestimmt, ob dies weiterhin betrieben wird oder nicht. Die Versammlung entschied durch Stimmabgabe, das Abfischen einzustellen.

Das Einstellen des „Anstreckens“ des Hechtes und Aussetzens in die Aare war eine erste Maßnahme, die der Kanton erlassen hatte. Der rückläufige Ertrag beim Abfischen der Bachforelle führte zu weiteren Diskussionen. Studien zum Verhalten der Fische durch DNA-Vergleiche brachten zusätzliche Erkenntnisse. Daraufhin wurde der gemeinsame Entschluss gefasst, das Abfischen der Aufzuchtbäche einzustellen.

Das Not-Abfischen bei kritischen Wasserverhältnissen, Gewässerverschmutzungen oder Bauarbeiten wird weiterhin aufrechterhalten.

Elektrofischen unter Naturschutzaspekten

Das Elektrofischen wird sowohl zum wissenschaftlichen Fischfang als auch in der Berufsfischerei eingesetzt, da die Fische bei sachgemäßer Anwendung nicht getötet werden. Elektrofischen ermöglicht es, Fischbestände schnell und schonend zu erfassen und zu untersuchen. Es eignet sich besonders für Gewässer, die mit anderen Fangmethoden nicht zufriedenstellend befischt werden können.
Häufige Verwendungszwecke des Elektrofischens:
📌 Bestandserfassung für wissenschaftliche Zwecke
📌 Befischung von Gewässern zur Bestandskontrolle
📌 Fang von Laichfischen, z.B. Äschen, Meerforellen oder Lachsen zum Abstreifen
📌 Ermittlung von Ausmaß und Ursachen von Fischsterben
📌 Abfischen aus vom Austrocknen bedrohten Gewässern
📌 Entfernung von Fischen aus Teichen, die bedrohten Amphibienarten als Laichgewässer dienen
📌 Rettung des Fischbestands aus Gewässern, die vorübergehend oder dauerhaft trockengelegt werden müssen (z.B. für Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, zur Reinigung von Werkskanälen usw.)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofischerei

Erläuterung zur Elektrofischerei

Die Elektrofischerei in der grafischen Übersicht